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FG München Urteil v. - 5 K 3692/04 EFG 2005 S. 810

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1BGB § 1041BGB § 1047

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten eines Nießbrauchers an Gebäuden im Fördergebiet (InvZulG 1999 § 3 Abs.1 S.1 Nr.3)

Investitionszulage 1999, 2000

Leitsatz

Der Nießbraucher ist unabhängig davon, ob er als Vorbehaltsnießbraucher –etwa wegen seines unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Rückforderungsrechts und fortbestehender Zins- und Tilgungspflicht– wirtschaftlich Eigentümer geblieben ist, berechtigt, für auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführte Erhaltungsarbeiten Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 zu beanspruchen (Anschluss an , BStBl II 2003, 772, BFH/NV 2003, 421 und vom IX B 95/03, BFH/NV 2004, 44; Entgegen IV A 5 – InvZ 1272 – 24/03, BStBl I 2003, 254).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 455 Nr. 8
EFG 2005 S. 810
EFG 2005 S. 810 Nr. 10
KÖSDI 2005 S. 14663 Nr. 6
FAAAB-42705

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FG München, Urteil v. 18.11.2004 - 5 K 3692/04

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