Haftung des Geschäftsführers für ausgefallene Steuerschulden der in Konkurs gegangenen GmbH wegen Benachteiligung des FA gegenüber den übrigen GmbH-Gläubigern
Haftung
Leitsatz
1. Haftet der Geschäftsführer für nach dem Konkurs der GmbH endgültig ausgefallene Steuerverbindlichkeiten, weil er das FA hinsichtlich der Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat „anteilige Tilgung”), so beginnt der maßgebliche Haftungszeitraum grundsätzlich mit der Fälligkeit der ältesten Forderung. Im Falle einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung kommt es insoweit auf den Zeitpunkt an, zu dem die Voranmeldung abgegeben hätte werden müssen.
2. Die Tilgungsquote kann ggf. für einen anderen Zeitraum als den Haftungszeitraum zu ermitteln sein (zur Beweislast und zur Berechnung der Tilgungsquote unter Berücksichtigung eines Abschlags von 10 % zugunsten des Haftungsschuldners).
3. Die Haftung nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung erfasst nicht nur für im Haftungszeitraum entstandene, sondern auch vorher entstandene und im Haftungszeitraum fällig gewordene Steuerschulden des Unternehmens (hier: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer).
Fundstelle(n): EAAAB-42698
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.06.2004 - 2 K 382/00
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