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FG Köln Urteil v. - 14 K 3823/02 EFG 2005 S. 436

Gesetze: EStG § 2 Abs 3EStG § 10d Abs 1

Einkünfteermittlung:

Ermittlung des Verlustrücktrags von 1999 nach 1998

Leitsatz

1) Auf den Verlustrücktrag aus dem Jahr 1999 ist bereits der § 10d EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002 anzuwenden. Das ergibt sich aus § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002.

2) § 2 Abs. 3 Satz 3 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 war auf die positiven und negativen Einkünfte des Jahres 1998 aber noch nicht anzuwenden.

3) Die Frage der Ermittlung des Verlustrücktrags von 1999 nach 1998 hat grundsätzliche Bedeutung.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 436
EFG 2005 S. 436 Nr. 6
GAAAB-42693

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FG Köln, Urteil v. 08.12.2004 - 14 K 3823/02

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