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BBK 3/2005 S. 4471
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundbesitz auch bei Veräußerung zum 31. 12., 23.59 Uhr
Gem. dem ist einem grundstücksverwaltenden Unternehmen die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unbeschadet des darin bestimmten Ausschließlichkeitsgebots zu gewähren, wenn das Unternehmen sein einziges Grundstück zum 31. 12., 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraums veräußert (Abgrenzung vom Senatsbeschluss vom - I R 24/01, BStBl 2003 II S. 355).