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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 5802/99

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1 Satz 1EStG § 15a Abs. 4

Verlustverrechungsverbot mit Tätigkeitsvergütungen bei einem Kommanditisten

Leitsatz

  1. Bei der Berechnung des ausgleichs- und abzugsfähigen Verlustes dürfen Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto eines Kommanditisten führen, nicht mit Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten (z.B. Tätigkeitsvergütungen) verrechnet werden.

  2. Gewinne aus dem Sonderbetriebsvermögen werden aus dem Saldierungsbereich verrechenbarer Verluste (§ 15a Abs. 2 EStG) ausgeklammert.

Fundstelle(n):
VAAAB-42302

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.11.2004 - 11 K 5802/99

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