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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 154/04

Gesetze: KN Allgemein

Tarifierung einer aus einem Metallrahmen mit eingehängtem Stoffsack bestehenden Wäschebox

Leitsatz

Eine Ware, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen besteht, wird nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht. Eine Wäschebox, die aus einem Metallrahmen mit einem eingehängten Stoffsack besteht, ist daher kein Metallmöbel nach der Code-Nr. 9403 2099 000, sondern ein anderes Möbel der Code-Nr. 9403 8000 900.

Fundstelle(n):
XAAAB-42268

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 04.11.2004 - IV 154/04

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