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Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn bei Abfindungsentschädigung
Risiken und Lösungsansätze für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie deren steuerlichen Berater
Erhält der ausscheidende Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindungszahlung, stellt sich für den auszahlenden Arbeitgeber – unter Beachtung der haftungsrechtlichen Gegebenheiten – die Frage der richtigen lohnsteuerlichen Behandlung dieses Einmalbezugs. Maßgebliche Ausgangsgröße ist der zu schätzende voraussichtliche Jahresarbeitslohn. Ziel der Ermittlung dieses voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist eine möglichst genaue Bestimmung der einzubehaltenden Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Annahme, dass der betroffene Arbeitnehmer im Kalenderjahr wieder eine anderweitige Beschäftigung aufnehmen wird. Nur hierdurch kann eine nachteilige einkommensteuerliche Belastung im Rahmen der steuerlichen Jahresveranlagung vermieden werden. Der Beitrag zeigt anhand eines Fallbeispiels Lösungsansätze für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns bei Auszahlung einer Abfindung wegen Beendigung eines Dienstverhältnisses bei anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers auf.
I. Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn
Geprägt durch die unterschiedliche Ausgestaltung der anzuwendenden Lohnsteuertabellen hat der Gesetzgeber in § 39b Abs. 3 Satz 1 EStG e...