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Bewertung | Einheitsbewertung von Golfplätzen (§§ 33, 68, 72 BewG)
Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung bei der Feststellung des Einheitswerts ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die am Bewertungsstichtag an einen Golfplatzbetreiber verpachtet sind, den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert als Untergrenze ansetzt. Dies gilt sowohl für bereits eingerichtete als auch für noch einzurichtende Golfplätze ( NWB GAAAB-42213). – Anmerkung: Vorrangig ist der nach § 9 BewG zu ermittelnde gemeine Wert ehemals landwirtschaftlich genutzter, zum Grundvermögen gehörender Grundstücke im Wege der vergleichenden Bewertung aus Verkäufen abzuleiten. Dabei sind Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke heranzuziehen (nach Verwaltungsauffassung Untergrenze), wenn für „Golfplatzgrundstücke” keine hinreichende Anzahl von Veräußer...