Pflege-Pauschbetrag bei Pflege des hilflosen Vaters durch die Tochter
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Die Pflege des hilflosen Vaters (Behinderungsgrad 100 %, Merkmal „H”) in dessen Wohnung durch die Tochter ist auch dann
aus sittlichen Gründen zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 EStG, wenn der Vater das von ihm erhaltene Pflegegeld (hier: nach
§ 37 Abs. 1 SGB XI) nicht an seine Tochter weiter geleitet hat.
2. Der Tochter steht in diesem Fall der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG zu. Sie ist insoweit nicht verpflichtet,
die Verwendung des im Verfügungsbereich des Vaters verbliebenen Pflegegeldes nachzuweisen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 365 EFG 2005 S. 365 Nr. 5 MAAAB-41829
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