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Nachweise für Ansparrücklagen bei Einnahmen-Überschussrechnung
Gem. (BFH/NV 2005 S. 44) kann eine Ansparrücklage nur dann im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die voraussichtliche Investition innerhalb des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und in der Gewinnermittlung nachgewiesen wird. Wird die Rücklage für mehrere WG gebildet, muss der Rücklagebetrag in einer Anlage zur Einnahmen-Überschussrechnung bezogen auf jedes einzelne WG aufgeschlüsselt werden.