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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 69/02 EFG 2005 S. 284

Gesetze: EStG § 52 Abs. 15 Satz 6, EStG § 52 Abs. 15 Satz  7

Steuerfreie Entnahme eines Gartengrundstücks auf der dem Wohnhaus gegenüberliegenden Straßenseite

Leitsatz

  1. Ein als Hausgarten genutztes Gartengrundstück, das von Altenteilern aufgrund eines dinglich abgesicherten lebenslänglichen Nutzungsrechts genutzt wird, stellt zur Altenteilerwohnung „dazugehörigen Grund und Boden” i.S. des § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG dar.

  2. Durch seine Verwendung als Hausgarten steht das Grundstück in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Altenteilerwohnung.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 284
EFG 2005 S. 284 Nr. 4
JAAAB-41415

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.10.2004 - 4 K 69/02

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