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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 1483/04 EFG 2005 S. 571

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, UStG § 3 Abs.1

Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

Leitsatz

Wird nicht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Verfügungsmacht über die Waren verschafft wurde und liegt die Leistung ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach vielmehr in einer sonstigen Leistung (hier: Zurverfügungstellen von Einfuhrlizenzen), kommt ein Vorsteuerabzug aus den Warenlieferungen nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 571
EFG 2005 S. 571 Nr. 7
CAAAB-41400

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 03.12.2004 - 6 V 1483/04

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