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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1303/04 EFG 2005 S. 789

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4 Satz 4, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

Verlustfeststellung nach Ablauf der Antragsfrist für eine Einkommensteuerveranlagung

Leitsatz

Ist die Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für den Erlass eines Einkommensteuerbescheids abgelaufen, kann ein Verlustfeststellungsbescheid nicht mehr erlassen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 868 Nr. 15
EFG 2005 S. 789
EFG 2005 S. 789 Nr. 10
KÖSDI 2005 S. 14702 Nr. 7
YAAAB-41381

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.11.2004 - 13 K 1303/04

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