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Umsatzsteuer | Begriff der Vermittlung in § 4 UStG
Gem. NWB RAAAB-40825 gilt zur Auslegung des Begriffs „Vermittlung” in § 4 UStG sowie zur Anwendung des (BStBl 2003 II S. 958) Folgendes: Der Begriff der „Vermittlung” ist in § 4 UStG einheitlich auszulegen. Unter Berücksichtigung des BFH-Urteils V R 5/03 v. können daher insbesondere Untervermittlungsumsätze nicht mehr nach § 4 UStG steuerbefreit sein, es sei denn, die besondere Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist einschlägig. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn vor dem erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH im Urteil V R 5/03 geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht un...