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Bildung einer Ansparrücklage durch Sammelbuchung
Die Sammelbuchung einer Ansparrücklage ist unschädlich, wenn in dem gleichzeitig erstellten Jahresabschluss die einzelnen Posten der Ansparrücklage gesondert ausgewiesen werden. Die Funktion eines WG lässt sich aus der Bezeichnung „Baumaschine” nicht herleiten. Dagegen kann gem. dem nrkr. die Bezeichnung „Bagger” genügen (BFH-Az.: I R 71/04, EFG 2004 S. 1441).