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FG München Urteil v. - 1 K 4769/02 EFG 2005 S. 422

Gesetze: EStG 1997 § 4 Abs. 4, EStG 1997 § 4 Abs. 1

Betriebsausgabenabzug von Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten

Zweikontenmodell

Überziehungskredit und langfristiges Darlehen im Rahmen eines Zweikontenmodells

Leitsatz

1. Entnimmt ein Gesellschafter einer Freiberufler-GbR den Kaufpreis einer für seine eigenen Wohnzwecke bestimmten Immobilie dem betrieblichen Einnahmekonto, und werden in zeitlichem Zusammenhang hiermit langfristige, der Gesellschaft steuerlich zuzurechnende und an diesem Grundstück dinglich besicherte Darlehen aufgenommen und dem betrieblichen Ausgabenkonto gutgeschrieben, so sind die für die Darlehen zu zahlenden Zinsen Betriebsausgaben der Gesellschaft. Da bereits die hinsichtlich des Einnahmenkontos angefallenen Überziehungszinsen als Privatentnahmen des Gesellschafters verbucht wurden, ist für die Annahme kein Raum, die Darlehen hätten der Finanzierung der Immobilie gedient.

2. Ebensowenig kann davon ausgegangen werden, die dem Betriebsausgabenkonto gutgebrachten Darlehensmittel hätten den infolge der Privatentnahme auf dem Betriebseinnahmenkonto lastenden Überziehungskredit abgelöst.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 422
EFG 2005 S. 422 Nr. 6
INF 2005 S. 83 Nr. 3
KÖSDI 2005 S. 14621 Nr. 5
PAAAB-41157

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FG München, Urteil v. 20.10.2004 - 1 K 4769/02

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