Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der Anwendung des Progressionsvorbehalts
Leitsatz
1. Ein im Inland und in Österreich als Freiberufler Einkünfte erzielender unbeschränkt Steuerpflichtiger kann die österreichische
Einkommensteuer, die aufgrund des österreichischen Besteuerungsrechts für die freiberuflichen Einkünfte entstanden ist, weder
als Betriebsausgabe abziehen noch auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen oder bei der Ermittlung der Einkünfte abziehen.
2. Eine Doppelbesteuerung liegt nicht vor, wenn die in Österreich erzielten Einkünfte wegen der nach dem DBA-Österreich geltenden
Freistellungsmethode ausschließlich und abschließend nur in Österreich besteuert werden und in Deutschland lediglich zur Steuersatzberechnung
herangezogen werden.
3. Führt die Zusammenrechnung der in Deutschland und Österreich anfallenden Einkommensteuer zu einer insgesamt höheren Steuer,
als wenn die selbstständigen Einkünfte allein in Deutschland erzielt worden wären, folgt daraus keine EG-Rechtswidrigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 117 EFG 2005 S. 117 Nr. 2 AAAAB-41149
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