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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 117/02 EFG 2005 S. 283

Gesetze: EStG § 40a Abs. 3 Satz 1

Spargelschälen keine typisch land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

Leitsatz

Das Schälen von Spargel ist keine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit i.S. des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG. Denn das Schälen ist eine Weiterverarbeitung des landwirtschaftlichen Produkts, die nach der Systematik des § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG und nach seinem Sinn und Zweck von der Vorschrift nicht mehr erfasst wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 283
EFG 2005 S. 283 Nr. 4
YAAAB-40772

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.09.2004 - 11 K 117/02

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