Kein grunderwerbsteuerlich einheitliches Vertragswerk trotz zeitgleichem Abschluss des Kaufvertrages (unbebautes Grundstück)
und des Werkvertrages (schlüsselfertige Erstellung eines Geschäftshauses)
Leitsatz
Ein zielgerichtetes Zusammenwirken auf der Veräußererseite mit der grunderwerbsteuerlichen Folge der Annahme eines einheitlichen
Vertragswerks muss nicht bereits deshalb als erwiesen angesehen werden, weil der Werkvertrag über die schlüsselfertige Erstellung
eines Geschäftshauses nach den Planungsvorgaben der Käufer und der Kaufvertrag über das unbebaute Grundstück am gleichen Tage
abgeschlossen werden, nachdem der Generalunternehmer zuvor auf seine Kaufoption gegenüber dem Grundstückseigentümer mangels
eigener Vermarktungsaussichten verzichtet hat.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 359 Nr. 6 GAAAB-40752
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.02.2003 - 7 K 7952/00 GE
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