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Grundsteuer
Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.
I. Definition
Grundsteuer ist die für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu entrichtende Realsteuer. Sie ist als Objektsteuer unabhängig von der Person des Eigentümers und seiner persönlichen Leistungsfähigkeit. Für die Grundsteuer haben die Gemeinden das Ertragsrecht.
Grundsteuerreform
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Reformpaket zur Grundsteuer zugestimmt, so dass die Neuregelungen wie geplant in Kraft treten können. Zum ist eine Hauptfeststellung der Grundstückswerte geplant, die Grundsteuer wird ab 2025 nach den Neuregelungen erhoben.
Das neue Bewertungssystem nutzt elektronisch vorhandene Daten und amtliche Grundstücksinformationen, so dass weitgehend eine automatisierte Bearbeitung möglich ist und dem Steuerpflichtigen eventuell auch eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Neuregelungen werden jeweils unter der aktuellen Rechtslage dargestellt.
Hier finden Sie ein Berechnungstool zur überschlägigen Berechnung des Grundsteuerwertes im Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke u...