Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Basel-Stadt
I. Überblick
1. Einführung
a) Allgemeines
Im interkantonalen Vergleich der Standortattraktivität der Schweizer Kantone landet der Kanton Basel-Stadt im oberen Drittel. Dies hat die Credit Suisse in einer aktuellen Studie ermittelt (http://emagazine.credit-suisse.com). Die gute Platzierung des Kantons Basel-Stadt liegt vor allem an der guten infrastrukturellen Anbindung und der Verfügbarkeit hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Im Hinblick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen ist Basel-Stadt für den Steuerpflichtigen – verglichen mit den anderen Schweizer Kantonen – unterdurchschnittlich attraktiv.
Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer – das Recht eine solche Steuer zu erheben, steht in der Schweiz nicht dem Bund, sondern den Kantonen zu – hat der Kanton in den letzten Jahren jedoch einige Veränderungen eingeführt und insoweit seine Position im Steuerwettbewerb deutlich verbessert. S. 1158
So wird seit dem die Erbschaft- und Schenkungsteuer weder auf Erbschaften noch auf Schenkungen zugunsten von Nachkommen (Kinder, Großkinder, Urgroßkinder, Adoptivnachkommen) und Pflegekindern erhoben (§ 120 Abs. 1 lit. a StG-BS). Aus...