Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 3 S. 3 EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002
Leitsatz
1. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 3 S. 3 EStG i.d.F
des StEntlG 1999/2000/2002 insoweit, als der vertikale Verlustausgleich auch bei „echten” Verlusten eingeschränkt sowie das
objektive Nettoprinzip verletzt wird und die Regelung zu einer Mindestbesteuerung im Existenzminimum führt und dadurch auch
das subjektive Nettoprinzip verletzt.
2. Der Senat neigt dazu, im Bereich der Mindestbesteuerung auch einen Verlust infolge degressiver Abschreibung als „echten”
Verlust anzusehen und weder im Bereich der „echten” Verluste noch im Bereich der positiven Einkünfte die nach steuerlichen
Vorschriften ermittelten Einkünfte nach dem Gesichtspunkt tatsächlicher Zahlungsflüsse zu korrigieren. Liquiditätsgesichtspunkte
können insoweit allenfalls im Bereich von Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass) Berücksichtigung finden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 175 EFG 2005 S. 175 Nr. 3 FAAAB-40466
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FG München, Beschluss v. 12.10.2004 - 15 V 2431/04
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