I. In dem vor dem Finanzgericht (FG) anhängigen Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1993 wehrt sich der Kläger, der Antragsteller und Beschwerdeführer in diesem Verfahren (Kläger) dagegen, daß ihn der Beklagte, der Antrags- und Beschwerdegegner in diesem Verfahren (das Finanzamt -- FA --), nach wiederholter vergeblicher Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung im Wege der Schätzung zur Einkommensteuer herangezogen und hierbei Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugrunde gelegt hat. Er, der Kläger, meint, mit seiner (im hier interessierenden Zeitraum unstreitig ausgeübten) Tätigkeit als Warenhausdetektiv sei er allenfalls lohnsteuerpflichtig gewesen, die Einkommensteuer 1993 daher auf 0 DM festzusetzen.