Gegen die Einkommensteuerbescheide für 1982 und 1983 erhob der Antragsteller Klage, noch bevor der Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) über die Einsprüche entschieden hatte, und beantragte außerdem die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH). Mit den Einspruchsentscheidungen für 1982 und 1983 gab das FA den Rechtsbehelfen teilweise statt und setzte die Einkommensteuer herab. Daraufhin erklärte der Antragsteller, daß er die Klage kostenfrei zurückziehe, gleichzeitig aber eine neue Klage gegen die Einspruchsentscheidungen erhebe. Angaben, aus welchen Gründen die Einspruchsentscheidungen rechtswidrig seien, machte er nicht.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 435 BFH/NV 1997 S. 435 Nr. -1 NAAAB-39653