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BFH Urteil v. - VIII R 72/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloß in den Jahren 1987 und 1988 mit der Ambros S.A. (A) -- einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts, deren Verwaltungsrat seinen Sitz in Vaduz/Liechtenstein hatte -- mehrere sog. Verwaltungsverträge, aufgrund deren er der A ein "Einlagekapital" in Höhe von insgesamt 10 500 DM zur Verfügung stellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 295
RAAAB-39335

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BFH, Urteil v. 22.07.1997 - VIII R 72/95 -nv-

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