Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) reichte durch ihre Prozeßbevollmächtigten unter dem Datum des 15. August 1996 und des 21. August 1996 jeweils eine Klageschrift zur Umsatzsteuerfestsetzung für 1990 ein. Die Klageschriften erhielten beim Finanzgericht (FG) die Aktenzeichen II 783/96 bzw. II 797/96. Sie sind formal und inhaltlich identisch, jedoch von verschiedenen Angehörigen der bevollmächtigten Sozietät unterzeichnet. Mit Schriftsatz vom 19. September 1996, der auf beide Aktenzeichen Bezug nimmt, legten die Prozeßbevollmächtigten die Klagebegründung vor. Sie führten darin aus, die Klage sei wortgleich zweimal an das Gericht gesandt worden, und baten um Mitteilung, unter welchem Aktenzeichen der Rechtsstreit fortzuführen sei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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