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BFH Beschluss v. - V B 136/96

Zur Tilgung des Kaufpreises für ein ihnen steuerpflichtig geliefertes Hotel traten die Eheleute X (Käufer) den Umsatzsteuererstattungsanspruch aus der Umsatzsteuer- Voranmeldung für Juni 1985, der dem für die Lieferung ausgewiesenen Vorsteuer betrag entsprach, an die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ab. Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt -- FA --) verrechnete den an die Klägerin abgetretenen Betrag mit Steuerschulden der Klägerin.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 861
BFH/NV 1997 S. 861 Nr. -1
VAAAB-39111

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BFH, Beschluss v. 21.04.1997 - V B 136/96 -nv-

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