Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger und sein Bruder waren zu je 50 v. H. Berechtigte eines Erbbaurechts an einem mit einem Geschäftshaus bebauten und fremdvermieteten Grundstück. Im Jahr 1987 veräußerte der Bruder seinen halben Anteil an dem Erbbaurecht an den Kläger. Eine Gläubigerin des Bruders machte nachfolgend gerichtlich geltend, der Kläger habe die Erbbaurechtshälfte weit unter ihrem Verkehrswert erworben und müsse deshalb nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) die Zwangsvollstreckung in diesen hälftigen Anteil dulden. Der Rechtsstreit wurde durch einen am 17. November 1989 geschlossenen Vergleich beendet. Zur Abfindung aller Ansprüche der Gläubigerin verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung von insgesamt 450 000 DM in fünf Raten. Die Gerichtskosten wurden geteilt. Im Streitjahr 1989 zahlte der Kläger verein barungsgemäß von der Vergleichssumme 100 000 DM und 531 DM Anwalts- und Gerichtskosten.
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