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BFH Urteil v. - I R 42/96

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde durch notariellen Vertrag vom ... September 1990 von den beiden je zur Hälfte am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern gegründet. Die Stammeinlage wurde zur Hälfte eingezahlt. In dem Gesellschaftsvertrag war bestimmt, daß die Gesellschaft die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die Gesellschaftsteuer trägt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) behandelte die betreffenden Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 711
BFH/NV 1997 S. 711 Nr. -1
OAAAB-38954

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BFH, Urteil v. 11.02.1997 - I R 42/96 -nv-

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