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BFH Beschluss v. - XI R 81/96

Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für die Fa. X GmbH und für ihren Prozeßbevollmächtigten, der zugleich auch alleinvertretungsbefugter Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH war, als Arbeitnehmerin oder als selbständige Mitarbeiterin tätig war. Das Finanzgericht (FG) kam zu dem Ergebnis, daß die Klägerin selbständig gehandelt habe, daß aber die von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) angesetzten Einkünfte der Höhe nach nicht zu beanstanden seien. Die Klägerin habe monatliche Vorschüsse und "Vorlageleistungen" (Zahlungen an die Krankenkasse) erhalten. Die Monatsvergütung sei mit durchschnittlich ... DM bemessen worden. Selbst wenn gewisse Korrekturen vorzunehmen sein sollten, könnten sie nicht so erheblich sein, daß die vom FA angesetzten Einkünfte unterschritten würden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 361
BFH/NV 1997 S. 361 Nr. -1
UAAAB-38696

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BFH, Beschluss v. 30.10.1996 - XI R 81/96 -nv-

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