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BFH Urteil v. - VII R 122/94

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin einer GmbH, die rückwirkend zum 31. Dezember 1973 auf die Klägerin umgewandelt worden war. Zwischen der Klägerin und dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) ist streitig, ob Ansprüche der Klägerin auf Erstattung der für die GmbH entrichteten Körperschaftsteuer, Stabilitätszuschlag und Ergänzungsabgabe 1973 und 1974 aufgrund Zahlungsverjährung erloschen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 866
BFH/NV 1996 S. 866 Nr. 12
IAAAB-38434

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BFH, Urteil v. 30.04.1996 - VII R 122/94 -nv-

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