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Grunderwerbsteuer: Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft
Wie der entschieden hat, unterliegt der Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 KAGG nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Von diesem Erwerb erfasst werden auch die von der Kapitalanlagegesellschaft im Sondervermögen nach § 6 Abs. 1 KAGG gehaltenen Grundstücke.