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BFH Urteil v. - XI R 82/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) arbeitet seit 1981 als selbständiger Kfz-Sachverständiger. Seit 1985 -- nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung vor dem Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e. V. -- war er berechtigt, den Zusatz "anerkannter Kfz-Sachverständiger" zu führen. Zuvor hatte er bei einem Ingenieur- und Sachverständigenbüro bzw. einem Schweißfachingenieur Ausbildungen zum Kfz-Sachverständigen und zum Sachverständigen auf dem Gebiet der Schweißtechnik durchlaufen sowie an diversen einschlägigen Seminaren teilgenommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 990
BFH/NV 1995 S. 990 Nr. 11
FAAAB-37771

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BFH, Urteil v. 07.03.1995 - XI R 82/93 -nv-

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