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BFH Beschluss v. - V R 37/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt den Abzug der anläßlich der Errichtung einer Eigentumswohnung in einer Rechnung gesondert ausgewiesenen Vorsteuer. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) versagte den Vorsteuerabzug, weil er die Zwischenvermietung der Wohnung als einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts beurteilte. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab, ohne die Revision zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 911
BFH/NV 1995 S. 911 Nr. 10
WAAAB-37667

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BFH, Beschluss v. 06.04.1995 - V R 37/94 -nv-

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