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BFH Beschluss v. - VIII R 69/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, haben bei dem Finanzgericht (FG) Klage erhoben, mit der sie den vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) versagten Werbungskostenabzug von Rechtsanwaltsgebühren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machten. Das FG hat die Klage nach mündlicher Verhandlung, an der außer drei Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richterinnen mitgewirkt haben, als unbegründet abgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 912
BFH/NV 1995 S. 912 Nr. 10
ZAAAB-37559

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BFH, Beschluss v. 10.04.1995 - VIII R 69/94 -nv-

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