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BFH Beschluss v. - II B 112/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erwarb 1982/1983 im Rahmen eines Bauherrenmodells unter Einschaltung eines Treuhänders zwei Eigentumswohnungen. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) setzte deswegen durch Änderungsbescheid nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) vom 10. Dezember 1986 unter Einbeziehung des Gesamtaufwandes der Klägerin Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1070
BFH/NV 1995 S. 1070 Nr. 12
LAAAB-37059

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BFH, Beschluss v. 29.03.1995 - II B 112/94 -nv-

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