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Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Vorsorgeaufwendungen".
I. Definition
Die Arbeitslosenversicherung ist eine der derzeit vier gesetzlichen Sozialversicherungen für Arbeitnehmer. Sie verfolgt die Ziele, die Entstehung von Arbeitslosigkeit zu verhindern, während einer Arbeitslosigkeit den Unterhalt des Arbeitslosen zu sichern und die Dauer von Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten ( § 1 Abs. 1 SGB III).
II. Versicherungspflicht
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt (§ 1 Abs. 1 SGB III ). Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) ist dagegen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs enthalten (§ 1 Abs. 1 SGB II ). Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle ...