KStR R
  16 (Zu
  § 5
  KStG)
Zu
  § 5
  KStG
R
  16 Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen
  Charakter
Einführung(1) 1Die
		Körperschaftsteuer-Richtlinien
		2004 (KStR
		2004) behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsfragen von
		allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des
		Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung
		sicherzustellen. 2Sie geben außerdem zur Vermeidung
		unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an
		die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll.(2) Die
		Körperschaftsteuer-Richtlinien
		2004 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt,
		vom VZ 2004 an.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
		stehen, sind nicht mehr anzuwenden.