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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 5053/00 EFG 2005 S. 59

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 2a, GewStG § 8 Nr. 1

Kürzungsbetrag gem. § 9 Nr. 2a GewStG bei Dividendenzahlungen einer Tochtergesellschaft

Leitsatz

1. Zur Ermittlung des Gewerbeertrags hat die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei Dividendenerträgen aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft mit dem Bruttobetrag zu erfolgen.

2. Zinsen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung sind nach § 8 Nr. 1 GewStG in voller Höhe hinzuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 59
OAAAB-36770

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 08.09.2004 - 8 K 5053/00

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