Suchen Barrierefrei
HöfeO § 3

§ 3 Hofeszubehör

1Zum Hof gehört auch das Hofeszubehör. 2Es umfasst insbesondere das auf dem Hof für die Bewirtschaftung vorhandene Vieh, Wirtschafts- und Hausgerät, den vorhandenen Dünger und die für die Bewirtschaftung bis zur nächsten Ernte dienenden Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmittel.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAB-36422