MarkenG § 2
Teil 1: Anwendungsbereich
§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAB-36376