MarkenG § 1
Teil 1: Anwendungsbereich
§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
Marken,
geschäftliche Bezeichnungen,
geographische Herkunftsangaben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAB-36376
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
Marken,
geschäftliche Bezeichnungen,
geographische Herkunftsangaben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAB-36376