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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 575/03

Gesetze: EStG § 10d, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2

Keine Entfernungspauschale für vom Arbeitgeber veranlasste und bezahlte Sammeltransporte zum Einsatzort

Leitsatz

  1. Fährt ein Arbeitnehmer von der Wohnung regelmäßig zu einem gleich bleibenden Treffpunkt wie z. B. zum Betrieb oder zu einer Autobahnraststätte, um von dort zu den Einsatzstellen befördert zu werden, ist der Treffpunkt wie eine regelmäßig Arbeitsstätte zu beurteilen.

  2. Fährt ein Arbeitnehmer regelmäßig mit seinem eigenen Fahrzeug zur Firma seines Arbeitgeber, um von dort zusammen mit seinen Arbeitskollegen per Sammelbeförderung in einem Firmenwagen zu den verschiedenen Baustellen gebracht zu werden, kann für diese Fahrten keine Entfernungspauschale beansprucht werden.

  3. Der Werbungskosten-Abzug für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte setzt Aufwendungen voraus. Bei einer Sammelbeförderung zum Einsatzort, die der Arbeitgeber veranlasst und bezahlt, entstehen dem Arbeitnehmer keine Aufwendungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-36358

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.02.2004 - 7 K 575/03

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