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FG Köln Urteil v. - 5 K 5647/03 EFG 2004 S. 1824

Gesetze: AO § 233a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1

Werbungskosten:

Steuerzinsen nach § 233a AO als Werbungskosten

Leitsatz

Steuerzinsen nach § 233a AO, die dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige liquide Mittel als Darlehen an einen Dritten ausreicht, anstatt fällige Steuerschulden zu begleichen, stehen nicht im Zusammenhang mit einer Darlehensaufnahme und können daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1824
EFG 2004 S. 1824 Nr. 24
CAAAB-36333

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FG Köln, Urteil v. 17.08.2004 - 5 K 5647/03

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