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Grunderwerbsteuer | Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung
In welchem Umfang bei einem Grundstückskauf Erschließungsbeiträge als sonstige Leistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, richtet sich danach, in welchem Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde. Einzelheiten zu Erschließungsbeiträgen als Teil der Gegenleistung enthält der Erl. des Hessischen FinMin v. - S 4521 A - 11 - II 51.