Notarielle Schenkung von GmbH-Anteilen an Angehörige als Entnahmegewinn für vormaligen Alleingesellschafter
Leitsatz
Werden im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an einer GmbH zunächst durch notarielle Schenkung auf Angehörige übertragen
und sodann privatschriftlich vereinbart, dass die Anteile treuhänderisch für den bisherigen Alleingesellschafter gehalten
werden sollen, so realisiert der vormalige Alleingesellschafter bereits aufgrund der zunächst rechtlich unbeschränkten Anteilsübertragung
einen Entnahmegewinn.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarungstreuhand kann bei Verträgen zwischen Angehörigen nur dann für die Besteuerung
unbeachtlich sein, wenn den Vertragsparteien der Formzwang nicht erkennbar war und insbesondere deshalb ihr ernsthafter vertraglicher
Bindungswille nicht in Zweifel gezogen werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 6 Nr. 1 OAAAB-36073
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.05.2004 - 11 K 3047/00 E
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