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NWB Nr. 47 vom Seite 3729 Fach 3 Seite 13091

Auslaufmodell InvZulG 1999 – Gestaltungshinweise zum 31. 12. 2004

von Steueroberamtsrat Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Ludolph, Magdeburg

Das InvZulG 1999 fördert letztmals für das Jahr 2004 Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden. Hieraus ergibt sich ein Handlungsbedarf für die Durchführung solcher Investitionen vor Ablauf des Jahres 2004.

I. Betriebliche Investitionszulage

Im Bereich der Förderung von betrieblichen Investitionen besteht durch das InvZulG 2005 eine Nachfolgeregelung für die Jahre 2005 und 2006. Die für das Inkrafttreten des Gesetzes erforderliche Genehmigung der EU-Kommission steht allerdings noch aus. Wenngleich weiterhin mit der Genehmigung zu rechnen ist, kann derzeit der Abschluss des Genehmigungsverfahrens nicht verlässlich eingeschätzt werden.

Ob eine betriebliche Investition in den Anwendungsbereich des InvZulG 1999 oder des InvZulG 2005 fällt, ist vom Zeitpunkt des Investitionsabschlusses abhängig. Das InvZulG 1999 begünstigt letztmals vor dem abgeschlossene betriebliche Investitionen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999). Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005 sind Investitionen nur begünstigt, wenn sie der Anspruchsberechtigte nach dem und vor dem beginnt und nach dem abschließt. Wird eine solche Investition nach dem abgeschlossen, ist die Förderun...

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