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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 405/02

Gesetze: MinöStDV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Zweimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung des Zahlungsanspruchs ist nicht durch Ratenzahlungsvereinbarung verlängerbar

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs nach § 53 MinöStV.

2. Die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs ist spätestens zwei Monate nach der letzten Belieferung des Schuldners in die Wege zu leiten.

3. Unter bestimmten Umständen ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall die Zubilligung von Ratenzahlungen, wenn diesen ein vernünftiger Ratenzahlungsplan zu Grunde gelegt wird, der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechen kann und eine solche Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf den Mineralölsteuervergütungsanspruch nicht von vornherein als anspruchshindernd anzusehen ist. 4. Die Zweimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung kann aber nicht durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung verlängert werden.

Fundstelle(n):
YAAAB-35786

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.07.2004 - IV 405/02

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