Zweimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung des Zahlungsanspruchs ist nicht durch Ratenzahlungsvereinbarung verlängerbar
Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs nach § 53 MinöStV.
2. Die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs ist spätestens zwei Monate nach der letzten Belieferung des Schuldners in die
Wege zu leiten.
3. Unter bestimmten Umständen ist es nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall die Zubilligung von Ratenzahlungen, wenn diesen
ein vernünftiger Ratenzahlungsplan zu Grunde gelegt wird, der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechen kann und eine
solche Ratenzahlungsvereinbarung im Hinblick auf den Mineralölsteuervergütungsanspruch nicht von vornherein als anspruchshindernd
anzusehen ist. 4. Die Zweimonatsfrist für die gerichtliche Geltendmachung kann aber nicht durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
verlängert werden.
Fundstelle(n): YAAAB-35786
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.07.2004 - IV 405/02
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