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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7295/04 EFG 2005 S. 9

Gesetze: AO § 258, FGO § 101, FGO § 102

Ermessenausübung bei der Versagung eines Vollstreckungsaufschubs

Leitsatz

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass eine Frist von zwölf Monaten regelmäßig die äußerste Grenze für die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 9
EFG 2005 S. 9 Nr. 1
QAAAB-35767

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 21.09.2004 - 7 K 7295/04

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