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BMF 22.10.2004 IV B 2 - S 2246 - 3/04, NWB 46/2004 S. 357

Einkommensteuer | Kriterien für die Zuordnung von Heil- oder Heilhilfsberufen zur freiberuflichen Tätigkeit (§ 18 EStG)

Mit hat die FinVerw zur Einordnung der Einkünfte aus Heil- und Heilhilfsberufen als freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) Stellung genommen. Abweichend zum (BStBl 2003 I S. 183) wurde nun infolge einer Entscheidung des (BFH/NV 2004 S. 282) Folgendes festgelegt: Die Zulassung des Stpfl. oder die regelmäßige Zulassung seiner Berufsgruppe nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen stellt ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnlichen Tätigkeit dar (Vergleichbarkeit der gesetzlichen Bedingungen an die Ausübung). Fehlt es an dieser Zulassung, kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden, ob die Ausbildung, die Erlaub...

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